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Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt appelliert: Teilhabe ist Menschenrecht!

Geschrieben am: 23. Februar 2026

Mögliche Kürzungen von Sozialleistungen gefährdet Teilhabe

Bundesweit startet die Lebenshilfe-Vereinigung am 23. Februar ihre Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“. Hintergrund der Kampagne ist die andauernde Debatte rund um Kürzungen von Sozialleistungen. So hat Bundeskanzler Friedrich Merz offen Kritik an den steigenden Kosten bei der Eingliederungshilfe geübt und Kürzungen der Leistungen für Menschen mit Behinderung in den Raum gestellt. Auch die Ortsvereinigung der Lebenshilfe in Speyer-Schifferstadt spricht sich ausdrücklich gegen jede Art von Kürzungen der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung aus. Die Inflation und die Tariflohnentwicklung haben zu steigenden Ausgaben der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe geführt. Dennoch stellt dies keinen Grund dar, die Leistungen in Frage zu stellen.

Inklusion in Gefahr

Die Aussagen des Bundeskanzlers erscheinen angesichts der steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu pauschal. Der demografische Wandel sowie medizinische Fortschritte, die die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht haben, scheinen in diesen Überlegungen nicht ausreichen berücksichtigt worden zu sein. „Wir sind ein Sozialstaat – wenn wir in Bezug auf mögliche Sparmaßnahmen bei den Sozialleistungen ansetzen, dann leiden die Schwächsten der Gesellschaft“, erklärt Martin Zimmer, Geschäftsführer der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt.

Das Grundgesetz verbietet seit 1994 die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Damit Teilhabe überhaupt funktioniert, sind Menschen mit Behinderung auf eine bedarfsgerechte Unterstützung durch die Eingliederungshilfe angewiesen“, so Zimmer. Die Eingliederungshilfe bildet die wichtigste Säule für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. Eine Kürzung der Leistungen würde einen Rückschritt bedeuten – zurück zur Exklusion.

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Im November 2025 starteten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Beratungen zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geleitet werden. Bis Juni 2026 wird dabei u.a. über die Leistungen der Eingliederungshilfe beraten. Die Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt warnt vor Einschnitten, etwa in Form von Pauschalen oder Pooling in der Eingliederungshilfe – denn diese begrenzen die individuelle Teilhabe und damit auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung.