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Einladung zur Informationsveranstaltung „Behindertentestament“

Geschrieben am: 6. August 2024

Sehr geehrte Angehörige,

sehr geehrte Damen und Herren,

das Team Case Management lädt Sie zu dessen zweiten Informationsabend, dieses Mal zum Thema „Behindertentestament“, in der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt gGmbH ein.

Als Referentin konnten wir Frau Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, gewinnen, die Sie umfangreich zum dem Thema informieren wird.

Was ist ein Behindertentestament?

Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder zu gesetzlichen Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.

Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen durch Wegfall des Anspruchs auf Sozialleistungen (u.a. Grundsicherung und Eingliederungshilfe) zum Selbstzahler werden.

Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament.

Wird das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff von Sozialbehörden auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen kann.

Der Informationsabend zum Thema „Behindertentestament“ findet am

Donnerstag, den 10.10.2024
um 19:00 Uhr (Dauer ca. 1,5 Std.)
im Servicehaus der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt gGmbH, Paul-Egell-Str. 30 in 67346 Speyer,

statt.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 02.10.2024 bei unserem Team Case Management unter der Telefonnummer 06232 – 859 7030 oder per E-Mail unter .

Wir freuen uns auf einen interessanten und informativen Abend.