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Drohende Kürzungen bei Leistungen zur sozialen Teilhabe: So können Sie aktiv werden

Geschrieben am: 5. August 2026

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bezieht mit der Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ klar Stellung zu der Diskussion über mögliche Leistungskürzungen, die unter anderem die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Pflegeversicherung betreffen. Auch wir, die Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt, haben uns deutlich gegen diese möglichen Kürzungen positioniert. Hier geht es zum News-Beitrag „Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt appelliert: Teilhabe ist Menschenrecht!“

Weitreichende Folgen für Menschen mit Behinderung

Unterstützungsleistungen sind für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung unverzichtbar – und das von Anfang an. Die mögliche Reform des SGB VIII, die Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe regelt, darf nicht dazu führen, dass Kinder und ihre Familien nicht die notwendige Unterstützung erhalten. Die drohenden Kürzungen betreffen auch Maßnahmen wie die individuelle Schulbegleitung von Kindern mit Beeinträchtigungen. Eine Bündelung mehrerer Kinder mit nur einer Schulbegleitung wird dem Ziel einer inklusiven Bildung nicht gerecht.

Doch die Auswirkungen reichen weit über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus. Auch Erwachsene mit Behinderung wären von den geplanten Änderungen betroffen. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ermöglichen vielen Menschen ein selbstbestimmtes Leben, u.a. durch Assistenz im Alltag, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Werden diese Leistungen gekürzt, drohen der Verlust von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe sowie eine stärkere Belastung für Angehörige.

Auch im Bereich der Pflege werden Reformen diskutiert, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen betreffen können. Umso wichtiger ist es, dass notwendige Unterstützungsleistungen erhalten bleiben und die Selbstbestimmung und Teilhabe nicht durch Einsparungen gefährdet werden.

An Teilhabe darf nicht gespart werden

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Unterstützung und Selbstbestimmung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland gilt, legt fest, dass Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht ist. Die UN-BRK erfasst Lebensbereiche wie u.a. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beruf und Gleichberechtigung. Wenn Leistungen der Eingliederungs- sowie Kinder- und Jugendhilfe gekürzt werden, widerspricht dies dem Gedanken und den Zielen der UN-BRK.

So können Sie aktiv werden

Helfen Sie mit, ein deutliches Zeichen gegen Kürzungen und für eine inklusive Gesellschaft zu setzen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen Musterbrief erstellt, der an die Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises gesendet werden kann. Ob als Angehörige*r, Mensch mit Beeinträchtigung oder Unterstützer*in der Lebenshilfe – werden Sie aktiv und senden Sie den Brief an den entsprechenden Abgeordneten Ihres Wahlkreises:

Hier können Sie den Musterbrief herunterladen.

Bereits 2025 startete Lisa Brehme, Mutter von drei pflegebedürftigen Kindern, die Petition „Teilhabe ist kein Luxus“, die auch von der Lebenshilfe unterstützt wird. Mehr als 285.000 Unterschriften wurden bereits gesammelt. Doch nach wie vor zählt jede weitere Unterschrift:

Hier geht es zur Petition.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Veränderungen können nur entstehen, wenn viele Menschen gemeinsam handeln – für mehr Teilhabe, mehr Inklusion und mehr Menschlichkeit.

Für Vorstand und Geschäftsleitung, Gerhard Wissmann und Martin Zimmer